Allgemeines zur Fischereirordnung:
Die Fischereiordnung wird vom Vorstand des Vereins „Die Bewirtschafter“ jährlich neu erstellt beziehungsweise an die, in den jeweiligen Pachtgewässern entstehenden, dynamischen Veränderungen angepasst. Diese Vorgehensweise ermöglicht dem Verein, zumindest in Jahreszeiträumen zielorientiert auf die Ergebnisse aus den Fangstatistiken der Lizenznehmer, den Gesprächen mit den Vereinsmitgliedern und den, entsprechend den Vereinsstatuten jährlich durchzuführenden Bestandserhebungen zu reagieren. Dies garantiert eine fischereiliche Bewirtschaftung, die sich unmittelbar an den tatsächlichen Gegebenheiten im Revier orientiert und damit die Nutzung der Fischbestände in einer ökologisch verträglichen und nachhaltigen Form gewährleistet.
Überlegungen für 2012:
Wie bereits in den letzten Jahren werden 21 Jahreslizenzen und pro Jahreslizenz 10 Befischungstage sowie insgesamt 20 Tageskarten freigegeben. Die Ois kann demnach theoretisch mit einem maximalen Befischungsdruck von 230 Tagen belastet werden.
Die Entnahme wird so wie im Vorjahr geregelt, dass grundsätzlich nur Regenbogenforellen entnommen werden dürfen (Bachforellen und Äschen werden nicht entnommen). Das Entnahmefenster (Größenklasse zwischen 250 und 320 mm Gesamtlänge) flussauf der Straßenbrücke beim "Zellerhof" bleibt aufrecht. Auch 2012 gilt, dass im unteren Revierteil, flussab der Straßenbrücke, genauer flussab des Steinwehres, das Entnahmefenster aufgehoben wird. Das bedeutet, dass im unteren Teil alle Regenbogenforellen entnommen werden dürfen, die zumindest 25 cm lang sind. Das obere Entnahmelimit (32 cm) entfällt im unteren Revierteil; es dürfen also auch große Regenbogenforellen entnommen werden. Diese Regelung macht aus unserer Sicht Sinn, da von unten aufwandernde Fische nach wie vor am unpassierbaren Steinwehr anstehen und unser „Entnahmeexperiment“ daher ausschließlich im oberen Revierteil laufen kann.
In diesem Zusammenhang ist aber wichtig, dass beim Eintragen der entnommenen Fische in die Fangliste (Lizenz) zusätzlich vermerkt wird, ob ein Fisch im oberen oder unteren Revierabschnitt entnommen wurde. Außerdem wollen wir betonen, dass Regenbogenforellen - im Sinne unseres Entnahmeexperiments - primär im oberen Revierteil entnommen werden sollen!
Die Regenbogenforelle (RBF) ist eine nicht heimische Fischart, die in der Ois häufig anzutreffen ist. Somit ist für uns Fischer mit der RBF ein idealer Beutefisch (nicht heimisch, relativ einfach zu erbeuten und wohlschmeckend) vorhanden. Die Entnahmeregelung ermöglicht es uns, die Auswirkungen der Entnahme auf die RBF-Population zu beobachten (als Lernprojekt für eine mögliche spätere Nutzung des Bachforellenbestandes). Auch die Frage, ob die Entnahme Auswirkungen auf den Bachforellen- und Äschenbestand hat, soll näher beleuchtet werden. Dies kann aber nur beobachtet werden, wenn die Fische auch tatsächlich entnommen werden. Daher möchten wir an dieser Stelle betonen, dass die Mitglieder explizit zur Entnahme der Regenbogenforellen aufgefordert sind!
Im Sinne des Entnahmeexperiments appelliert der Vorstand an die Mitglieder im Jahr 2012 die Entnahme durchzuführen; also bitte die Fische mitnehmen und zubereiten!
Unser oben beschriebenes Lernprojekt hat mittlerweile eine Erweiterung in der Form eines Fischmonitorings erfahren. Mit 2010 haben wir begonnen, die im Zuge der jährlichen Bestandsaufnahme gefangenen Fische zu markieren. Die Markierung wird in der Form eines kleinen, codierten Kunststoffstreifens unter das Bindegewebe hinter dem linken oder rechten Auge des Fisches appliziert. Es handelt sich dabei um eine sehr schonende Markierungsmethode, die es erlaubt Parameter wie das Alter, Wachstum oder Standortwahl einzelner Individuen zu beobachten.
Wir möchten unsere Lizenznehmer dazu auffordern, gefangene Fische kurz zu kontorllieren und den dreistelligen Code bzw. den ungefähren Fangort in der Fischereilizenz einzutragen. Nähere Informationen zum Monitoring sind der Fischereiordnung zu entnehmen.
Aufrecht bleibt die Regelung hinsichtlich des Tagesfanglimits. Jeder Lizenznehmer ist berechtigt, pro Jahr insgesamt 20 Regenbogenforellen zu entnehmen (die Gesamtentnahmezahl bleibt somit gleich). Pro Fischtag ist eine Entnahme von maximal 4 RBF möglich!! Gäste dürfen jedoch weiterhin nur 2 Fische entnehmen.
Flussab des Steinwehres unterhalb der Straßenbrücke mündet der Lunzer Seebach ein. Aus dem See wandern offenbar immer wieder Seesaiblinge ab, die nicht mehr in den See zurückwandern können (unpassierbares Wehr im Seebach). Die Seesaiblinge können zusätzlich zu den 20 RBF entnommen werden, wenn sie das amtliche Brittelmaß (28 cm) erreicht haben.
Bachsaiblinge, die das Brittelmaß (22 cm) haben, sollten bitte unbedingt entnommen werden!!
Schonzeiten und Entnahmemaße 2012:
Fischart | Schonzeit 2012 | Entnahme | Entnahmemaß |
Bachforelle (Salmo trutta) | 16.9. - 15.3. | nein | - |
Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) | 1.1. - 15.3. | ja | 250 mm - 320 mm |
Äsche (Thymallus thymallus) | 1.3. - 30.4. | nein | - |
Koppe (Cottus gobio) | ganzjährig | nein | - |
Elritze (Phoxinus phoxinus) | ganzjährig | nein | - |
Seesaibling (Salvelinus umbla) | 16.9. - 15.3. | ja | mind. 280 mm |
Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) | 16.9. - 15.3. | ja | mind. 220 mm |
Alle anderen Fischarten (z.B. Aitel, Bachsaibling, …) gemäß NÖ Fischereigesetz.
Im Zeitraum vom 01. November bis 15. März ist die Fischerei generell untersagt, um den Fischen, aber auch dem Gewässerlebensraum eine Erholungsphase zu garantieren. Zusätzlich werden die Mitgliedern dringend ersucht, zwischen dem 15. März und dem 30. Mai aus Rücksichtnahme auf die Laichaktivitäten bzw. die Larvenstadien und Jungfische, das Gewässer nur im unbedingt notwendigen Ausmaß, beispielsweise, um die Uferseite zu wechseln, zu betreten.
Vom 15. März bis zum 30. Mai wird aufgrund der Rücksichtnahme auf die Laichaktivitäten bzw. auf die Larvenstadien empfohlen das Gewässer nur im unbedingt notwendigen Ausmaß (z.B. Queren des Gewässers) zu betreten.
Die weiteren Punkte der Fischereiordnung (Gastkarten, Fliegenfischerei, etc.) finden Sie in der gesamten Fischereirordnung - siehe folgender Download:
Fischereiordnung 2012 als Download:
Fischereiordnung_Ois_2012 [pdf-Datei; ca. 425 kb]




